Auf immer mehr Balkonen ist sie zu sehen: die Mini Solaranlage. Wie so ein Balkonkraftwerk funktioniert und was man bei der Solaranlage für den Balkon beachten sollte.
Gut möglich, dass du es schon gegenüber beim Nachbarn oder bei einem Spaziergang entdeckt hast: ein Balkonkraftwerk. Allein 2023 wurden nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft 270 000 Steckersolargeräte in Betrieb genommen. Eine solche Mini Solaranlage hat eine Leistung von bis zu 600 Watt und eignet sich zum Beispiel für die Terrasse, eine Außenwand, das Dach oder eben den Balkon. Der erzeugte Strom kann dann direkt in den Stromkreis der Wohnung eingeführt werden. Die Verbraucherzentrale findet deshalb, dass es sich bei den Plug & Play-Anlagen „eher um ein stromerzeugendes Haushaltsgerät“ handelt. Da die Balkonkraftwerke so leicht zu handhaben sind, nennt die Bundesregierung sie in ihrer Solarstrategie „eine niederschwellige Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen“.
So funktioniert ein Balkonkraftwerk
1. Solarmodule
Solarmodule sind etwa einen Meter mal 1,7 Meter groß und haben ein Gewicht von circa 20 Kilogramm. Laut Verbraucherzentrale liegt die Nennleistung bei 350 bis über 400 Watt. Das Solarmodul erzeugt aus dem Sonnenlicht Gleichstrom.
2. Wechselrichter
Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom um. Er kann in das Stromnetz des Hauses eingespeist werden.
Damit du sicher sein kannst, dass deine Solaranlage für den Balkon funktioniert, kann ein entsprechendes Messgerät sinnvoll sein.
3. Anschluss ans Stromnetz
Mit einem Kabel wird die Anlage mit dem Stromnetz verbunden. „Ein fester Anschluss ist in der Regel nicht vorgesehen, damit sich das Steckersolar-Gerät jederzeit ein- oder ausstecken lässt und Sie es an einem anderen Ort nutzen können, ohne einen Elektroinstallationsbetrieb beauftragen zu müssen“, so die Verbraucherzentrale.
4. Solarmodul-Befestigung
Das Balkonkraftwerk sollte gewissenhaft und mit geeignetem Befestigungsmaterial angebracht werden. Zu beachten ist, dass das Gerät windsicher montiert ist und nicht durch das eigene Gewicht abstürzen kann.
Was bringt das Balkonkraftwerk?
Bisher darf man die 600 Watt nur ein Mal pro Stromzähler ausschöpfen. Das liegt an der Absicherung des Hausnetzes. Dem NDR zufolge reicht das aber, um zehn bis 20 Prozent des Stromes eines Haushalts zu produzieren. Zwar liefert die Mini Solaranlage deutlich weniger Strom als eine festinstallierte PV-Anlage, dafür punktet die Kleine mit Preisen ab 600 Euro. Finanziell lohnt sich eine Solaranlage für den Balkon nach Berechnungen der Zeitschrift Das Haus allerdings erst ab sechs Jahren. Nicht nur im Geldbeutel passiert etwas. Laut Verbraucherzentrale spart ein Balkonkraftwerk innerhalb von 20 Jahren etwa 2,5 Tonnen CO₂ ein. Ein Nachteil der Anlagen ist, dass nicht gespeichert, sondern direkt eingespeist wird. Zwar gibt es kleine Batteriespeicher zu kaufen, doch die Verbraucherzentrale kritisiert, dass es bisher keine Produkte gebe, „die finanziell attraktiv sind“.
Balkonkraftwerk: Das solltest du beachten
Bisher müssen die Balkonkraftwerke zwar nicht genehmigt, aber sowohl beim lokalen Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Außerdem sollten Mieter und Wohnungseigentümer eine Anlage nicht einfach so installieren. In der Regel müssten hierzu Vermieter oder Eigentumsgemeinschaft zustimmen, schreibt die Verbraucherzentrale. Das liegt daran, dass die Anlagen in die Optik eines Gebäudes eingreifen. Zudem dürfen die Solarpanels andere Nachbarn nicht blenden. Bisher gibt es keine bundesweite Förderung der Anlagen. Du kannst dich bei deiner Stadt oder Kommune informieren, ob diese ein entsprechendes Programm hat.
Das könnte sich künftig ändern
Die Bundesregierung informierte im Dezember 2023 darüber, dass die kleinen Energiespender „künftig möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden“ sollen. In Zukunft könnte die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und mehr Leistung möglich sein. Diese und andere Änderungen könnten nach Angaben der Verbraucherzentrale im zweiten Quartal 2024 (aktueller Stand zum Redaktionsschluss dieses Artikels) beschlossen und bald darauf gültig werden.
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