Ab Sommer 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Waren – mit Ausnahme von beschädigten Waren – nicht mehr vernichten. Für mittelgroße Firmen gilt das ab 2030. Außerdem sollen Informationen über die Entsorgung offengelegt werden.

Verbrennen statt Recyceling
Oft ist es für Unternehmen günstiger, zurückgesendete Waren aus dem Online Handel oder nicht verkaufte Kleidung zu entsorgen, anstatt diese zu recyclen. Deswegen landen in der EU jährlich Millionen an nicht verkauften Kleidungsstücken im Abfall. Das hat Auswirkungen auf Umwelt und Klima. So werden EU-weit etwa 10% der Waren (meist) verbrannt. Diese Abfälle verursachen rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen.
Die EU möchte Unternehmen jetzt dazu ermutigen, alternative Lösungen zur Vernichtung zu erkunden. Dabei sollen auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen mit nachhaltigen Geschäftsmodellen geschaffen werden.














