Der Schlachthof Brand Qualitätsfleisch ist mit einem weiteren Versuch gescheitert, kritische Bilder aus seiner CO₂-Betäubung aus dem Netz zu entfernen. Ein Gericht hat ein Ordnungsmittelverfahren zurückgewiesen, mit dem Brand erreichen wollte, dass die Tierschützerin Anna Schubert Aufnahmen der CO₂-Betäubung von Schweinen aus seinem Schlachthof von ihrem Instagram-Kanal löscht. Die Bilder dürfen weiterhin gezeigt werden.

Das Verfahren ist Teil einer umfangreichen Klagewelle. Brand hatte die Tierschützenden Anna Schubert und Hendrik Haßel wegen der Veröffentlichung von Aufnahmen aus seinem Betrieb verklagt. In erster Instanz untersagte das Landgericht Oldenburg Anna Schubert, die Bilder weiterhin über die Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch e.V. zu verbreiten. Gegen dieses Urteil legten die Beklagten Berufung ein. Das Oberlandesgericht Oldenburg stellte später klar, dass sich diese Entscheidung ausschließlich auf ein Video der Organisation beziehe.
Trotzdem leitete Brand ein Ordnungsmittelverfahren ein – mit dem Ziel, die Löschung der Instagram-Bilder auf dem privaten Kanal der Beklagten „Der Schlachthof-Prozess“ zu erzwingen. Dieses Verfahren ist nun vollständig abgewiesen worden. Anna Schubert erklärt: „Wir sind immer wieder schockiert, wie aggressiv Brand gegen uns vorgeht. Das Urteil des Landgerichts gab es nicht her – und trotzdem wollte Brand, dass die Bilder auch von Instagram gelöscht werden. Aber wir haben dagegen gehalten und auch Recht bekommen.“
CO₂-Betäubung bei Schweinen
Rund 35 Millionen Schweine werden in Deutschland jährlich vor ihrer Tötung mit CO₂ betäubt – damit betrifft diese Praxis den mit Abstand größten Teil der Schweine. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam bereits 2004 und erneut 2020 in einem wissenschaftlichen Gutachten zu dem Schluss, dass die Betäubung von Schweinen mit Kohlendioxid tierschutzwidrig ist und (stufenweise) abgeschafft werden muss.














