Die Weihnachtszeit rückt näher und viele Eltern besorgen bereits die ersten Geschenke für ihre Kinder. Doch gerade bei Spielzeug besteht Grund zur Vorsicht, warnt Kerstin Effers, Expertin für Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Verbraucherzentrale NRW: „Durch die Möglichkeit, Spielzeug online direkt in Fernost zu bestellen, ist die Produktsicherheit außer Kontrolle geraten.“
Dies belegt eine aktuelle Untersuchung des europäischen Spielzeugverbands Toy Industries of Europe: Über 80 Prozent der auf Plattformen wie Allegro, AliExpress, Amazon Marketplace, Bol, Cdiscount, Fruugo, Light In The Box, Shein, Temu und Wish gekauften No-Name-Spielzeuge erfüllten nicht die EU-Vorschriften. Viele der Produkte wiesen teils gefährliche Mängel auf, darunter verschluckbare Kleinteile, die von Beißspielzeug abbrachen oder leicht zugängliche Knopfbatterien, die eine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstellen können.
Sechs dieser Plattformen haben sich freiwillig verpflichtet, den Verkauf unsicherer Produkte zu unterbinden – doch die Realität sieht oft anders aus. Die Verbraucherzentrale NRW gibt daher praktische Tipps, wie sich sichere und schöne Geschenke zu Weihnachten finden lassen.
© VZ NRW/adpic
Besser Markenspielzeug als No-Name-Produkte
Billig-Shops sowie viele der oben genannten Online-Plattformen sind oft nicht die beste Adresse, wenn es um Spielzeugsicherheit geht. Ein höheres Risiko besteht auch, wenn auf der Verpackung nur ein unbekannter Importeur und keine Marke angeben ist. Auch wenn Markenspielzeug in manchen Fällen nicht frei von Sicherheitsmängeln oder Schadstoffen ist, treten hier insgesamt seltener Mängel auf und es ist bei Problemen mit dem Spielzeug wenigstens ein Ansprechpartner vorhanden.
Beim Online-Kauf die Händler-Adresse suchen
Während es bei vielen Plattformen klar ist, dass der Vertragspartner in China sitzt, ist auf Plattformen wie Amazon auf den ersten Blick nicht erkennbar, ob es sich um einen Händler aus Deutschland oder Fernost handelt. Manche Shops versuchen sogar mit einem angehängten „DE“ im Namen vorzugaukeln, dass der Handel aus Deutschland erfolgt.
Merkwürdige Formulierungen in der Produktbeschreibung oder sprachliche Fehler können ein erster Hinweis sein, dass das Produkt von einem fernen Händler stammt. Wer auf Plattformen kauft, sollte sich daher unbedingt immer bis zur Adresse des Händlers durchklicken. Oft wird man unter „Verkauf durch“ oder „Angaben zum Verkäufer“ fündig.
Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfzeichen
Spielzeug, das in Europa verkauft wird, muss das CE-Zeichen tragen, sonst ist es hier nicht verkehrsfähig. Der Hintergrund: Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller oder Importeur formal, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Er muss – anders als beim GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) – allerdings nicht durch unabhängige Tests nachweisen, dass die Sicherheitsvorschriften auch tatsächlich erfüllt sind. Wenn das CE-Zeichen jedoch fehlt, sollte das Spielzeug nicht in Kinderhände gelangen. Das gleiche gilt für Spielzeug, das keine deutsche Beschriftung trägt.
Sicheres Spielzeug finden
Spielzeug, das auf Schadstoffe und Sicherheit geprüft wurde, lässt sich in Online-Datenbanken von TÜV-Rheinland oder anderen Prüfeinrichtungen heraussuchen. Das GS-Zeichen steht für „geprüfte Sicherheit” und bietet ebenfalls Orientierung. Das Siegel „Spielgut” findet man auf Spielzeug mit hohem Spielwert, das einen Praxistest bestanden hat.
Auch hier gibt es im Internet eine Übersicht der prämierten Spielzeuge. Darüber hinaus haben sich einige Händler auf nachweislich ökologisches Spielzeug spezialisiert, zum Beispiel Stoffspielzeug mit dem GOTS (Global Organic-Textile-Standard)-Siegel. Außerdem bieten viele soziale Werkstätten stabiles Spielzeug aus einheimischem Massivholz an.
Gebraucht oder kreativ: Alternativen zum Neukauf
Gebrauchtes Spielzeug ist eine Alternative zum Neukauf, insbesondere bei Markenspielzeug aus hartem Kunststoff oder Spielzeug aus Massivholz. Spielzeug aus weichem Plastik wie Puppen, Bälle oder Tierfiguren sollten aber keinesfalls älter als etwa zwölf Jahre sein, weil sie sonst noch gesundheitsschädliche Weichmacher enthalten können, die erst 2010 verboten wurden. Eine weitere Alternative für die Kleinen: Besondere Erlebnisse statt noch mehr Spielzeug fürs Kinderzimmer schenken, etwa gemeinsam ein Vogelhaus bauen, einen Besuch im Kindertheater oder im Fußballstadion.
Vorsicht vor gefährlicher Weihnachtsdeko
Nicht alle Produkte aus dem Internet sind sicher. Insbesondere bei Waren, die von Händlern außerhalb der EU angeboten werden, ist Vorsicht geboten. Du solltest auf CE-Kennzeichen, Herstellerangaben und Rücksendekosten achten, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Gefälschte CE-Kennzeichen im Umlauf
Ob Lichterkette oder Adventskranz – elektrische Weihnachtsdeko kann nicht immer unbedenklich verwendet werden. „Bei Käufen von Händlern außerhalb der EU stellen wir immer häufiger fest, dass gefälschte CE-Kennzeichen im Umlauf sind“, warnt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Mit diesem Kennzeichen erklären Hersteller, dass ihr Produkt die europäische Sicherheitsanforderungen erfüllt. „Verbraucher können nicht einfach darauf vertrauen, dass die Produkte, die sie online kaufen, sicher sind“, so die Expertin.
Darauf sollten Verbraucher achten
Entsprechen elektrische Produkte nicht den europäischen Standards, können sie Brände verursachen. „Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher auf die Herkunft achten und sich nicht von sehr niedrigen Preisen locken lassen“, sagt Tatjana Halm. Gibt es keine Angaben zum Hersteller, sollten Verbraucher die Ware lieber nicht kaufen. Wer auf Online-Marktplätzen wie Temu, Amazon und Co. shoppt, sollte zusätzlich prüfen, wo der Händler sitzt und ob bei einer Rücksendung die Versandkosten selbst bezahlt werden müssen. Denn sie können bei einem Versand in das Ausland schnell den eigentlichen Kaufpreis übersteigen.
Neue Regeln für Produktsicherheit
Ab dem 13. Dezember gilt EU-weit die neue Produktsicherheitsverordnung. Dadurch haben Hersteller, Händler oder andere Wirtschaftsakteure neue Informationspflichten, wenn sie ihre Produkte online anbieten. Der Hersteller muss etwa mit Postanschrift und E-Mail-Adresse angeben werden. Sitzt er nicht in der EU, ist er verpflichtet, einen Bevollmächtigen in der EU zu benennen, den Verbraucher kontaktieren können.
Erfahrungen mit unsicheren Produkten, die über Online-Marktplätze gekauft wurden, können Betroffene hier schildern.
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