Alkohol in Lebensmitteln: Ein unsichtbarer Feind. In Lebensmitteln ist häufig versteckter Alkohol. Das ist nicht ganz ungefährlich – was du darüber wissen solltest, liest du hier.

Milchbrötchen, Zimtschnecken und Kefir haben oft Unerwartetes gemeinsam: Alkohol in Lebensmitteln ist keine Seltenheit. Daneben gibt es viele andere Produkte, denen die Substanz zugemischt wird. Warum, wen das besonders gefährdet und worauf du achten solltest, erfährst du hier.

Versteckter Alkohol: Beispielsweise eine Gefahr für schwangere und stillende Personen; Foto © Blueastro via shutterstock.com

Warum überhaupt Alkohol in Lebensmitteln?

Erst einmal ist Alkohol ein Stoffwechselprodukt, das bei Gärungsprozessen entsteht, so der Suchthilfeverband Blaues Kreuz. Solche Prozesse finden in vielen Lebensmitteln statt. In vielen Fällen handelt es sich dann nur um Spuren von Alkohol, die keine Gefahr darstellen. Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt, dieser „natürliche Alkohol“, „wie er beispielsweise in Sauerkraut, Fruchtsäften oder Brot durch den natürlichen Gärungsprozess enthalten ist, übersteigt selten 0,3 Prozent, ist nicht zu schmecken und wird daher als unbedenklich eingestuft“. Auch Essigsorten, die zum Beispiel Wein- oder Branntweinessig heißen, sind unbedenklich. Sie basieren zwar auf Alkohol, allerdings wird der Alkohol durch Essigsäurebakterien umgewandelt.

Kritisch ist dagegen, dass vielen Produkten, die wir im Supermarkt, aber auch beim Bäcker kaufen, Alkohol zugesetzt wird. Oft geht es dabei um den Geschmack. Doch häufig kommt versteckter Alkohol auch aus lebensmitteltechnologischen Gründen zum Einsatz. Zum Beispiel wird er verwendet, um Lebensmittel länger haltbar zu machen. Backwaren oder deren Verpackungen werden dafür oft mit Ethanol eingesprüht. Außerdem wird er als Trägerstoff eingesetzt, um Aromen zu lösen. Alkohol in Lebensmitteln wird auch als Trennmittel eingesetzt, um ein Verklumpen zu vermeiden.

Verstecke aufdecken

Leider ist ein deutlicher Hinweis zum Beispiel auf der Vorderseite von Fertigprodukten gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Zutatenliste muss Alkohol jedoch angegeben werden. Nicht immer sind die verwendeten Begriffe direkt verständlich. Alkohol in Lebensmitteln ist zum Beispiel getarnt als:

  • Alkohol

  • Amaretto

  • Äthanol

  • Äthylalkohol

  • E 1519 = Benzylalkohol oder Phenylmethanol

  • E 334 = Weinsäure

  • Ethanol

  • Ethylalkohol

  • Rum

  • Trinkalkohol

  • Weinbrand

Vorsicht: Verpackungen, die kleiner als zehn Quadratzentimeter – zum Beispiel kleine Schokohasen – sind, müssen nicht mit einer Zutatenliste versehen werden. Versteckter Alkohol ist hier keine Seltenheit.

Für wen ist versteckter Alkohol in Lebensmitteln gefährlich?

Grundsätzlich, so stellt es die Weltgesundheitsorganisation (WHO) klar, ist Alkohol eine „toxische, psychoaktive und süchtig machende Substanz“. Vom Internationalen Krebsforschungszentrum werde Alkohol seit Langem als Karzinogen der Gruppe 1 – also als höchst krebserregend eingestuft.

Generell gelte daher: „Beim Alkoholkonsum gibt es keine gesundheitlich unbedenkliche Menge.“ Ein Verzicht auf Lebensmittel, die versteckten Alkohol enthalten, wirkt sich entsprechend immer positiv auf das körperliche Wohlbefinden aus.

Bäckerei

Auch Produkte beim Bäcker enthalten hin und wieder Alkohol; Foto © Miti via unsplash.com

In der Regel sind die zugefügten Mengen nicht vergleichbar mit dem direkten Konsum von Alkohol als Genussmittel in Form von Bier, Wein oder Schnaps. Wegen der geringen Dosierung sind die Produkte laut Verbraucherzentrale daher „für Kinder gesundheitlich unbedenklich“. Die gemeinnützige Organisation warnt jedoch: „Allerdings ist zu befürchten, dass die Kleinen sich schon frühzeitig an den Geschmack von Alkohol gewöhnen und die natürliche Hemmschwelle für den Verzehr gesenkt wird.“

Ungeeignet für Kinder ist laut Verbraucherzentrale sowohl Malzbier als auch alkoholfreies Bier. Denn trotz der Bezeichnung „alkoholfrei“ findet sich hier versteckter Alkohol. „Der Alkoholgehalt eines Getränkes muss erst ab einem Alkoholvolumen von 1,2 Prozent angegeben werden. Ein Getränk darf sich ‚alkoholfrei‘ nennen, wenn es weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol enthält“, schreibt das Blaue Kreuz.

Versteckter Alkohol ist Teil vieler Lebensmittel. Foto © Toxa2x2 via shutterstock.com

Während die Kennzeichnung „alkoholfrei“ also irreführend sein kann, ist die Angabe „0,0 Prozent Alkohol“ verbindlich. Solche Getränke enthalten tatsächlich keinen versteckten Alkohol, sollten aber wegen des Geschmacks weder von Kindern noch abstinenten Alkoholabhängigen getrunken werden, da dieser zum Konsum tatsächlichen Alkohols verleitet.

Versteckter Alkohol in Lebensmitteln kann gerade für Schwangere und Stillende, die strikt auf Alkohol verzichten sollten, aber auch für Menschen, die aus religiösen Gründen alkoholabstinent leben, ein großes Problem sein. Besonders gefährlich ist die verborgene Substanz außerdem für abstinente Menschen, die an einer Alkoholsucht leiden: Bereits geringe Mengen können das Suchtgedächtnis triggern und zum Rückfall führen.

Malzbier und Malztrunk

… bestehen beide aus Wasser, Hopfen und Gerstenmalz. Dem Malztrunk darf jedoch auch Zucker zugesetzt werden. Die Hefe wird hier meist bei sehr niedrigen Temperaturen hinzugefügt. Dadurch gärt das Gebräu kaum. Die Folge: Es entsteht kaum Alkohol. Dennoch kann er bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Gilt somit aber als alkoholfrei. Beim Malzbier hingegen sind bis zu 1,5 Volumenprozent erlaubt.

Rezepte mit verstecktem Alkohol

Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass zum Beispiel bei der Zubereitung von Soßen Wein verwendet werden kann, da der Alkohol verdampfe. Dieser löst sich aber beim Backen oder Kochen meist nicht gänzlich auf und die Speisen enthalten weiterhin Alkohol. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher den Verzicht. Ersetzen lasse sich versteckter Alkohol zum Beispiel durch Essig oder Gemüsebrühe.

Medikamente und versteckter Alkohol

Auch wer krank ist, nimmt mitunter ohne es zu wissen, Alkohol zu sich: Auch in Medikamenten ist versteckter Alkohol nicht selten. Laut Blauem Kreuz unterliege die Kennzeichnung jedoch „strengeren Kriterien“. Teilweise ist auch in Arzneimitteln, die für Kinder zugelassen sind, Alkohol enthalten. Hier seien die Mengen, so Öko-Test, sehr gering. Im Zweifel sollte man beim Arzt oder in der Apotheke nach alkoholfreien Alternativen fragen. „In keinem Fall“ bestehe „die medizinische Notwendigkeit zur Einnahme alkoholhaltiger Arzneien“, so das Blaue Kreuz.

Alkohol in Lebensmitteln: So entdeckst du ihn

Allen, die auf Lebensmittel mit Alkoholzusatz verzichten möchten, sollten oder müssen, empfiehlt das Blaue Kreuz:

  • Zutatenliste von Lebensmitteln aufmerksam durchlesen und dabei auch auf Synonyme achten

  • Im Zweifel beim Hersteller nachfragen

  • Im Restaurant, beim Bäcker und Co. direkt bei der Bestellung nachfragen

  • Auf „alkoholfrei“ deklarierte Produkte verzichten, wenn nicht sicher ist, ob sie nicht doch Alkohol enthalten könnten

  • Mit frischen Zutaten kochen und dadurch Alkoholzusätze ausschließen

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