Rund um die Pfandrückgabe kursieren viele Gerüchte. Wir haben sie für dich unter die Lupe genommen und räumen die fünf größten Irrtümer aus.

Bevor wir die fünf größten Irrtümer bei der Pfandrückgabe aus der Welt schaffen, erst zur Frage: warum überhaupt Pfand? Bei Mehrwegflaschen dient es dazu, dass möglichst alle Glas- oder PET-Flaschen lange im Kreislauf bleiben – also zurückgegeben und wiederverwendet werden. Bei Einwegflaschen und Getränkedo­sen besteht seit 2003 eine Pfandpflicht, damit leere Gefäße im Recycling statt im Müll landen.

„Gerade weil Einweg-und Mehrwegpfand unterschiedlich geregelt sind, gibt es eine Menge Verwirrung“, sagt Friederike Farsen, Umweltexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie klärt über die fünf größten Irrtümer bei der Pfandrückgabe auf.

Pfandflaschenrückgabe

Wer viele Pfandflaschen abgibt, bekommt einiges an Kleingeld. Doch bei der Pfandrückgabe gibt es viel zu beachten. Foto © aleks333 via shutterstock.com

Irrtum 1: Pfandbons müssen sofort eingelöst werden

Stimmt so nicht. Juristisch werden Pfandbons wie Gutscheine behandelt und sind drei Jahre lang gültig. Allerdings verliert das Thermopapier der Bons häufig vorher seine Lesbarkeit. Deshalb solltest du mit dem Einlösen nicht zu lange warten.

Irrtum 2: Einwegflaschen und Getränkedosen können in jedem Laden zurückgegeben werden

Leider nein. Die Pfanderstattung ist nur möglich in Geschäften, die selbst Getränke in Einwegverpackungen verkaufen. Diese Händler sind dann aber dazu verpflichtet, auch Einwegflaschen und Dosen anzunehmen, die sie nicht im Sortiment haben. Eine Ausnahme gilt für sehr kleine Läden, etwa Kioske. Sie müssen nur Leergut solcher Mar­ken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst verkaufen.

Irrtum 3: Bei zerbeulten Plastikflaschen oder Dosen hat man Pech und das Pfand ist weg

Nein, selbst zerbeulte Flaschen und Dosen müssen angenommen und das Pfand muss ausbezahlt werden. Einzige Voraussetzung: Das Einweg-Pfandlogo muss erkennbar sein. Wenn der Automat es nicht lesen kann, muss das Pfandgut an der Kasse angenommen werden. Klappt das nicht und ist die Geschäfts- oder Filialleitung uneinsichtig, kannst du dich bei der Unteren Abfall­behörde beschweren. Sie ist meist im kommunalen Umweltamt an­gesiedelt.

Plastikflaschen

Achtung: Deine Pfandflaschen kannst du leider nicht überall abgeben. Foto ©  Jonathan Chng via unsplash.com

Irrtum 4: Flaschen, die im Pfandautomaten landen, werden weiter benutzt

Das trifft nur für Mehr­wegflaschen mit acht oder 15 Cent Pfand zu. Diese werden gespült und bis zu 30 Mal, Glas sogar bis zu 50 Mal, wiederverwendet. Flaschen und Dosen mit Einwegpfand (25 Cent) hingegen werden noch im Pfandautomaten zer­quetscht und danach dem Recycling zugeführt. Sie werden also nur einmal benutzt.

Irrtum 5: Das Mehrwegpfand ist wie das Einwegpfand gesetzlich geregelt

Nein. Für Mehrwegflaschen ist die Pfand- und Rück­nahmepflicht nicht im Verpackungsgesetz geregelt. Pfandhöhe und die Erstattung sind bei Mehrweg zivilrechtliche Vereinbarungen. Grundsätz­lich besagt ein solcher Vertrag, dass der Händler, bei dem das Pfand hinterlegt wurde, bei der Rückgabe dieser Flasche das Pfand erstatten muss. Willst du sichergehen, solltest du Flaschen und Kästen also dort zurückge­ben, wo du sie gekauft hast. In Zweifelsfällen steht der Kassenbon als Beweismittel zur Verfügung.

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