Das neue Lieferkettengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, bei den Produktionsbedingungen im Ausland gewonnener Rohstoffe oder gefertigter Einzelteile genauer hinzusehen. Was das konkret bedeutet, erfährst du in diesem kurzen Überblick.

Offiziell heißt das neue Lieferkettengesetz „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“. Zugegeben, ein ziemlich langer Name. Aber er fasst in einem Wort zusammen, worum es bei dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettengesetz geht: Menschenrechte weltweit besser zu schützen, indem deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihrer Sorgfaltspflicht in puncto Arbeitsbedingungen nicht nur bei der eigenen Belegschaft, sondern auch mit Blick auf die Mitarbeitenden in Zulieferbetrieben entlang der gesamten Lieferkette nachzukommen.

Das Lieferkettengesetz soll u.a. Kinderarbeit bekämpfen

Das Lieferkettengesetz soll für bessere Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Lieferkette sorgen. Foto © Paul Prescott via Shutterstock.com

Lieferkettengesetz soll Einhaltung von Menschenrechten fördern

Die Globalisierung gerechter gestalten, Kinderarbeit abschaffen, weltweit höhere Standards für Arbeits- und Umweltschutz schaffen – so lauten die Ziele, die mit dem neuen Lieferkettengesetz erreicht werden sollen. Definiert wurden u.a. diese lieferkettentypischen Risiken:

  • Verbot von Kinderarbeit
  • Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit
  • Freiheit von Diskriminierung
  • Arbeitsschutz und damit zusammenhängende Gesundheitsgefahren
  • Recht, Gewerkschaften bzw. Arbeiternehmervertretungen zu bilden
  • Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns

Darüber hinaus berücksichtigt das neue Lieferkettengesetz auch bestimmte umweltbezogene Risiken, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen oder wenn es um das Verbot von Stoffen geht, die für Mensch und Umwelt gefährlich sind.

Zunächst nur große Unternehmen vom Lieferkettengesetz betroffen

In die Verantwortung genommen werden 2023 zunächst nur Unternehmen mit mehr als 3000 im Inland Beschäftigten, ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden innerhalb Deutschlands. Dies sind die wichtigsten Regelungen:

Verantwortung für die gesamte Lieferkette

Neben dem eigenen Geschäftsbereich müssen auch Geschäftsbeziehungen und Produktionsweisen der unmittelbaren Zulieferer betrachtet werden. Bei mittelbaren Zulieferern – also den Zulieferern der unmittelbaren Zulieferer – muss ein Unternehmen nur anlassbezogen tätig werden, wenn ihm tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht möglich ist.

Externe Überprüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Die Kontrolle der Unternehmen erfolgt auf Grundlage des jährlichen Berichtsverfahrens. Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz sind Bußgelder möglich. Unternehmen können bei schwerwiegenden Verstößen zudem bis zu drei Jahre von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden.

Stärkung der Rechte der Betroffenen

Deutsche Gewerkschaften und NROs dürfen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen bei der Vertretung ihrer Rechte vor deutschen Gerichten unterstützen, damit diese ihre Rechte vor deutschen Gerichten geltend machen können. Zudem können sie Beschwerde beim BAFA einreichen.

Weitere Informationen, den gesamten Gesetzestext sowie einen kurzen Erklärfilm zum neuen Lieferkettengesetz findest du auf der Website des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

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