In Zeiten explodierender Stromkosten und natürlich auch der Umwelt zuliebe wird Solar für den Balkon immer beliebter. Was du dabei beachten musst, erfährst du hier.

Solaranlagen für den Balkon, auch bekannt unter dem Namen Photovol­taik-Anlagen für den Balkon (Balkon-PV) oder Balkonkraftwerke, können die Stromkosten senken und gleichzeitig die CO2-Emissionen reduzieren. Eine Win-win-Situation für den Geldbeutel und die Umwelt. Sie bestehen meist aus ein bis zwei Solarmodulen, welche auf dem Balkon, der Ter­rasse oder im Garten aufgestellt werden können. Mit einem Preis ab circa 500 Euro für Komplett­pakete inklusive Halterungen, Wechselrichter und Steckver­bindungen sind solche Anlagen auch für kleinere Geldbeutel erschwinglich. Du willst dir ebenfalls Solar für den Balkon anschaffen? Dann lese jetzt weiter und erfahre, was du dabei beachten musst!

Solar für den Balkon

Solarstromanlagen für den Balkon; Foto © Mariana Serdynska via Shutterstock.com

Mit Solar für den Balkon Strom für den Eigenbedarf produzieren

Das Solarmodul einer Balkon-PV-Anlage erzeugt aus Sonnenlicht elektrischen Strom, den du über einen Stecker direkt in den Stromkreis deiner Wohnung einspeisen kannst. Du kannst also einen Teil deines Strombedarfs selbst produzieren, musst weniger Strom von deinem Stromanbieter beziehen und kannst so deine Stromkosten senken. 

Tipp: Informiere dich bei deiner Kommune oder deinem Bundesland, ob es dort ein Förderprogramm für Balkon-PV-Anlagen gibt, um zusätzlich Geld zu sparen!

Dein kleines, aber feines Balkonkraftwerk

Die Solarmodule sind von der Größe her so angelegt, dass sie sich prima an Balkonbrüstungen befestigen lassen. Dabei bringt ein Modul mindestens 50 bis 150 Watt Leistung, wobei die Leistung je nach Modulgröße und Modell deutlich höher sein kann. An sonnigen Tagen kannst du mit 1 bis 2 Solarmodulen in der Regel einen Großteil deines Strombedarfs decken – vor allem, wenn sie verschattungsfrei an einem Südbalkon montiert wurden.

Einen guten Überblick zum Einsparpotenzial vermittelt auch das Video „Mit Balkonkraftwerken Strom erzeugen: Wann lohnt sich hier Photovoltaik? Ökochecker SWR“:

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Mehr Informationen

Was muss ich bei Solar für den Balkon bei meiner Wohnung beachten?

Bevor du eines oder mehrere Solarmodule an der Balkonbrüstung anbringst, muss dein Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft dem zustimmen. Wenn du in einem Gebäude wohnst, das unter Denkmalschutz steht, könnten besonders strenge Vorschriften greifen, die es ebenso zu berücksichtigen gilt.

TIPP

Nicht nur auf dem eigenen Balkon oder in der Freizeitgestaltung können Sonneneinstrahlung und Witterungsverhältnisse eine Rolle spielen. Wenn du zum Beispiel auch für unternehmerische Zwecke auf Wetter- und Klimadaten zurückgreifst, kann dir das Angebot von Wetter API helfen, wetterbasiert die Effizienz zu erhöhen oder Kosten zu verringern.

Achtung: Solarstromanlagen für den Balkon sind anmeldepflichtig!

Bevor du deine Solar für den Balkon nutzen kannst, musst du sie anmelden. Wende dich dafür an deinen Stromanbieter, eventuell findest du das benötigte Formular auch auf dessen Webseite oder kannst die Anmeldung dort online direkt selbst durchführen. Außerdem fordert auch die Bundesnetzagentur eine Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister.

 Ein Balkonkraftwerk fordert einen neuen Stromzähler

Eine Solarstromanlage für den Balkon ist nur für den Eigenverbrauch gedacht. Es kann aber passieren, dass herkömmliche Stromzähler mit mechanischen Drehscheiben infolge des zusätzlich eingespeisten Stroms rückwärtslaufen, wenn sie nicht mit einer Rücklaufsperre ausgestattet sind. Um dies zu vermeiden, tauscht der Messstellenbetreiber den alten Zähler in einen modernen, elektronischen Zähler um. Gut zu wissen: Für den Umtausch dürfen dir bzw. deinem Vermieter keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt nämlich vor, dass die Kosten für den Ein- und Ausbau von Zählern im jährlichen Messpreis bereits enthalten sein müssen. 

 Ausführliche Informationen zum Betrieb von Solaranlagen für den Balkon findest du bei der Verbraucherzentrale und in diesem Glossar der Bundesnetzagentur.

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